Vorsorgevollmacht & Patient:innenverfügung
Vortrag 05: 07.02.2023
Dienstag, 18:00 – 20:00 Uhr
EUR 10,00, ermäßigt 8,00
Manchmal kommt es schneller als eine denkt:
Ein Unfall, eine schwere Erkrankung und diejenigen, die am nächsten stehen sind handlungsunfähig.
Wussten Sie, dass sogar Verheiratete/ Verpartnerte nicht automatisch bevollmächtigt sind, sondern mitunter im Eilverfahren eine gesetzliche Betreuung bestellt wird?
Mit einer rechtzeitig errichteten Vorsorgevollmacht können die Bevollmächtigten in Ihrem Sinne handeln.
Eine Patient:innenverfügung benennt Ihre Wünsche, welche Behandlungen im Falle einer schweren Erkrankung vorgenommen oder unterlassen werden sollen.
Der Vortrag bietet einen Überblick und gibt Hinweise zu weiteren Informationsquellen.

Referentin:
Susanne Janssen
Fachanwältin für Erbrecht, Sozialrecht und Familienrecht
Anmeldeformular für Vortrag 05: 07.02.2023